Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet statt

am 29.10.2021 um 19:00 Uhr.
Den Veranstaltungsort werden wir noch bekanntgeben.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Eröffnung und BegrüßungWahl eines/r Protokollführers/in
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Bericht des Vorstands
Entlastung des Vorstands
Antrag auf Änderung der Satzung (betreffend Vorstandswahlen)
Wahl eines Wahlausschusses, bestehend aus drei Personen
Wahl des Vorstands (Ämter vorbehaltlich Beschlussfassung zu TOP 7)
Wahl eines/r Vorsitzenden
Wahl eines/r stellvertretenden Vorsitzenden
Wahl eines/r Kassenwartes/in
Wahl eines/r Schriftführers/in
Wahl eines/r Sportdirektors/in
Wahl eines/r Beauftragten für Sportstätten und Infrastruktur
Wahl eines/r Beauftragten für Schiedsrichter und Scorer
Wahl eines/r Beauftragten für Heimspiele und Veranstaltungen
Wahl eines/r Beauftragten für Homepage, Social Media und Presse
Wahl der Kassenprüfer/innen
Verschiedenes
Wir weisen an der Stelle auch auf § 11 Abs. 4 unserer Satzung hin:
Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Fristgemäß gestellte Anträge sind nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen. Die Anträge müssen den Mitgliedern nicht vor der Mitglieder-versammlung bekannt gegeben werden. Das gilt nicht für Satzungsänderungen oder Anträge zur Auflösung des Vereins. Nach Ablauf der Frist gestellte Anträge können nur zur Entscheidung in der Mitgliederversammlung zugelassen werden durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Wir bitten euch zur besseren Planung um eine Anmeldung an bschwarz@stormbaseball.de bis 21.10.2021.Außerdem bitten wir euch, bei Teilnahme an der Versammlung einen gültigen Negativnachweis nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung (3-G-Regelung – geimpft, genesen oder getestet) mitzubringen. Nach der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung ist der den Einlass in geschlossene Räume für Zusammenkünfte nur mit einem solchen Negativnachweis zugelassen.